FAQ - Boote
Häufig gestellte Fragen zur Bootsvermietung
Antworten
auf häufig gestellte Fragen zur Bootsvermietung
Für Boote bis 15 PS benötigen Sie keinen Bootsführerschein.
Amtlicher Sportbootführerschein-Binnen
Erforderlich für motorbetriebene Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS)
Segelschein
Ein Segelschein wird für die Gewässer des Landes Brandenburg nicht benötigt. Auf Berliner Gewässern ist ein Segelschein dagegen erforderlich.
Die Wasserschutzpolizei des Landes Brandenburg hat für die Gefahrenabwehr auf den Bundes- und schiffbaren Landeswasserstraßen diese Inforamtionsbroschüre zusammen gestellt.
zur BroschüreDies ist ein Angebot für Skipper, die keinen amtlichen Sportbootführerschein besitzen und trotzdem ein Boot mit mehr als 15 PS chartern möchten. Nach einer ausführlichen Einweisung in das Charterboot können Sie so in großen Teilen des Reviers führerscheinfrei unterwegs sein. Genaue Informationen zu Fahrtgebiet, Gültigkeit und Anforderungen erhalten Sie vom Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg oder unter www.elwis.de.
Aktuelle Öffnungszeiten der Schleusen finden Sie auf www.elwis.de. Geben Sie den Namen der Schleuse in das Suchfeld ein. Bitte beachten Sie, dass sich die Schleusenzeiten aufgrund veränderter Wasserstände und betrieblicher Erfordernisse auch kurzfristig ändern können.
In Bahnitz, Grütz, Garz und der Hansestadt Havelberg erfolgt die Schleusung durch die Leitzentrale Rathenow. Melden Sie sich entweder über die Gegensprechanlage im Wartebereich oder telefonisch unter 03385 539871 an.
Infos zu SchleusenDie zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind:
- auf der Wasserstraße 12 km/h
- auf den Nebenarmen 5 km/h
- in Strengdurchfahrten 6 km/h
- und auf der Brandenburger Havel sowie dem Brandenburger Stadtkanal 8 km/h.
- Auf mindestens 250 m breiten Seen und seenartigen Erweiterungen gilt die Uferschutzregelung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines 100 m breiten, parallel zum Ufer verlaufenden Schutzstreifens beträgt 25 km/h, innerhalb 12 km/h.
Aufgrund ihrer besonderen Flora und Fauna sind einige Bereiche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Zum Erhalt dieser Gebiete ist es nicht gestattet:
- die Wege zu verlassen
- Hunde frei laufen zu lassen
- zu zelten
- offenes Feuer oder Lärm zu machen
- Anlegen und Baden sind auf zugelassene Bereiche beschränkt.
Schützen Sie wild lebende Tiere, indem Sie ihnen nicht nachstellen, sie beunruhigen oder ihre Nist-, Brut- und Wohnstätten beschädigen. Pflanzen dürfen nicht zerstört werden.
mehr erfahrenWer in Brandenburg Friedfisch angeln möchte, benötigt die Fischereiabgabemarke und eine Angelkarte für das gewünschte Gewässer. Für das Raubfischangeln ist außerdem der Fischereischein erforderlich. Eine Ausnahme gibt es für ausländische Gäste. Diese dürfen auch ohne vorherige Fischereiprüfung, jedoch mit Abgabemarke, Angelkarte und amtlichem Ausweisdokument, die Raubfischangel auswerfen. Erhältlich sind die Karten bei den Touristinformationen und Angelläden, außerdem ist der Online-Erwerb direkt aufs Handy möglich.
AngelkartenAußerhalb der Schutzgebiete ist es erlaubt, auf den Gewässern oder an einem Liegeplatz in freier Natur zu ankern. Ankern innerhalb von Fahrrinnen, auf Kanälen und unter Brücken ist verboten. Von Schilfgürteln und Seerosenfeldern ist ausreichend Abstand zu halten. Festmachen an Bäumen ist nicht gestattet, verwenden Sie bitte Erdspieße. Anlegen ist nur dort erlaubt, wo geschützte Lebensräume nicht beeinträchtigt werden. Danke für Ihr Verständnis!