7.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
7.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Beherbergungsbetrieb ein Umbuchungsentgelt pro Änderungsvorgang bis zu 30,00 € je Vorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist (Änderungen bezüglich Namen der Gäste, zusätzliche Leistungen, Ankunfts- Abreisetermin für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer).
7.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
7.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den Gastgeber zu bezahlen, sofern dieser keine abweichenden Stornierungsbedingungen dem Vertrag zugrunde gelegt hat. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 4.2 und betragen prozentual:
Stornokosten bei Unterbringung in Gasthöfen / Hotels / Pensionen / Privatzimmer:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 10 % (mindestens 15 Euro pro Person)
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 %
Rücktritt bis zum 3. Tag vor Reiseantritt: 50 %
danach: 80 %
Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern / Ferienwohnungen:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens 25 Euro pro Wohneinheit)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 80 %
des vereinbarten Gesamtpreises.
7.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Gastgeber gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
7.6 Bei der Buchung über den Tourismusverband Havelland e.V. bzw. dem vermittelnd tätig gewordenen Vertriebskanal/ Portal sollte der Rücktritt gegenüber dem Tourismusverband Havelland e.V. und dem Gastgeber bzw. der entsprechend vermittelnd tätig gewordenen Vertriebskanal/ Portal erfolgen. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer elektronisch bzw. schriftlich erfolgen.
7.7 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.